Die Bundesregierung versucht mit staatlichen Beihilfen in Milliardenhöhe möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze durch die Corona-Krise und den aktuellen Lockdown zu bringen.
Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel präsentierten dazu am Montag die Details der an und für sich bereits bekannten Instrumente „Fixkostenzuschuss II“ und „erweiterter Umsatzersatz“.Die rechtliche Basis steht, die Internet-Formulare wurden adaptiert, die neuen Hilfen können deshalb seit Montag via Finanz-Online beantragt werden.Der Fixkostenzuschuss II ist für Betriebe wesentlich attraktiver als sein Vorgänger im Frühjahr.
Jetzt werden auch Abschreibungen, Leasingraten, bestimmte Personalkosten für den Mindestbetrieb sowie auch sogenannte „frustrierte Aufwendungen“ berücksichtigt. Das ist laut Finanzministerium vor allem für Reisebüros und Veranstalter wichtig. Für Kleinst-Unternehmen bis 120.000 Euro Jahresumsatz gibt es die Möglichkeit für Pauschalierungen .
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