in einem"angemessenen Verhältnis"
zum Anlass stehen müssen, so SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll. Die bisherige Rechtslage hatte oft dazu geführt, dass Preisanpassungen erst nach Einsprüchen gerichtlich geklärt werden mussten, so Schroll. In neueren Verträgen habe es immer öfter automatische Preisanpassungen gegeben und durch die aktuelle Preissituation immer öfter auch Kündigungen durch die Energieversorger. Diese Unsicherheiten würden mit der Novelle beseitigt.
Ein neuer Passus, der im ElWOG in § 80 eingefügt wird, lautet:"Änderungen der Geschäftsbedingungen und der vertraglich vereinbarten Entgelte sind dem Kunden schriftlich in einem persönlich an ihn gerichteten Schreiben oder auf dessen Wunsch elektronisch mitzuteilen.
Bei Änderung oder Wegfall des Umstands für eine Entgelterhöhung hat eine entsprechende Entgeltsenkung zu erfolgen. Verbraucher und Kleinunternehmer müssen über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise mindestens ein Monat vor erstmaliger Wirksamkeit der Änderungen schriftlich ... oder auf ihren Wunsch elektronisch informiert werden.
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