Keine Stunde brauchten die Geschworenen im Wiener Landesgericht, um im „Cold-Case-Mord ohne Leiche“ einstimmig zu ihrem Urteil zu kommen: Der angeklagte Ehemann Heinrich G. war für sie nicht der Mörder seiner Ehefrau Elisabeth. Die Frau und Mutter war nach dem letzten Aufeinandertreffen mit ihm spurlos verschwunden.Neu aufgerollt wurde der Fall durch die „Cold-Case-Gruppe“ im Bundeskriminalamt.
Und ihr Handy war zuletzt immer am ehemaligen gemeinsamen Wohnsitz eingeloggt. An jenem 6. Dezember 2005, dem Tag des Verschwindens.Lebte von Kindergeld und Kinderbeihilfe Für Anklägerin Julia Kalmar ein „Mosaik, das ein Gesamtbild aus einzelnen Indizien“ ergab. Sie ist überzeugt, dass Heinrich G. seine Frau getötet hat, weil sie sich scheiden lassen wollte. Der mögliche Verlust der Tochter wäre für den Hausmann auch ein finanzieller gewesen – er lebte vom Kindergeld und der Kinderbeihilfe. „Dass sie ihr Kind im Stich lässt, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Bleibt die Frage: Was geschah mit Elisabeth? Eine internationale Fahndung ist weiter aufrecht: Ihre Leiche wurde nie gefunden.
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