Für drei Frauen war es der Herzenswunsch, ein Kind zu bekommen. Eine überlebte den dafür notwendigen Eingriff nicht, zwei andere fielen in ein lebensbedrohliches Koma. Wegen eines fatalen Behandlungsfehlers in der Kinderwunschklinik in Baden muss sich am Mittwoch ein erfahrener Anästhesist wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Laut Anklageschrift hat sich der Anästhesist mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung einen tödlichen Fehler geleistet. Pia M. und zwei weitere Frauen waren am 3. Juni dieses Jahres für eine Follikel-Punktion in der Badener Kinderwunschklinik.Allen Frauen wurden unter Narkose Eizellen entnommen. Allerdings, so stellte es der Sachverständige fest, wurde den Patientinnen offensichtlich verkeimtes Propofol zur Narkose injiziert.
Statt unter sterilen Bedingungen wurde die Arznei im privaten Kühlschrank des Anästhesisten zwischen den Lebensmitteln aufbewahrt, wie der Mediziner in seiner Einvernahme später gestand. Diese Bedingungen dürften der Nährboden für Keime gewesen sein. Propofol ist laut führenden Anästhesisten „hoch antiseptisch“ zu verwenden – das bedeutet: steril aufbewahrt, kühl gelagert und gegen jede Form der Verunreinigung geschützt.
Neben der Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung geht es im Prozess gegen den Arzt auch um Schadenersatzforderungen der Opfer. Ein Urteil wird noch am Mittwoch erwartet.
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