Der Presseclub Concordia, der Styria-Konzernbetriebsrat sowie die Redaktionsvertreter der"Presse" protestieren gegen diedurch Mitarbeiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA.nach einem kritischen Artikel wegenanzeigt. Die Staatsanwaltschaft Wien sah keinen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt und ließ die Kollegen abblitzen. In ihrer Entscheidung verweist die StA auf das Recht der freien Meinungsäußerung.
wird vor dem Hintergrund des Tauziehens um die Vorlage des Ibiza-Videos an den Untersuchungsausschuss eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erläutert, laut der die Staatsanwaltschaftennehmen dürfen.
Weil sich im Artikel vom November 2020 auch der Vorwurf findet, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hätte bei den Casinos-Ermittlungen Informationen zu den Akten genommen, die mit den strafrechtlichen Vorwürfen wenig zu tun gehabt hätten - etwa Informationen zur sexuellen Orientierung eines Beschuldigten - glaubten sich die Ermittler verleumdet und beleidigt.
In eigener Sache. Eine Strafverfolgungsbehörde schreibt in ihrer Arbeitszeit mit dem Segen der Behördenleiterin Anzeigen gegen Journalisten, die kritisch berichten - und bedroht die mit 5 Jahren Haft. Riecht ungarisch, hat’s so bisher noch nicht gegeben. Wir berichten weiter.
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