Während Gesetzesbeschlüsse des Landtags üblicherweise ohne öffentliche Resonanz bleiben, sorgt die geplante Novelle des Raumplanungsgesetzes seit ihrer Ankündigung durch die SPÖ-Alleinregierung für helle Aufregung – und damit ist nicht der übliche Parteienzwist gemeint.Zwei Paragrafen aus dem bis 26.
Und – das ist der zweite Keulenschlag aus Sicht der Grundeigentümer – für Bauwillige aus der Gemeinde, die zumindest drei Jahre hauptgemeldet sind, soll es einen vom Land festgelegten Maximalkaufpreis geben. Daraus leitet sich auch die Baulandmobilisierungsabgabe ab.Das Land zieht für den „leistbaren Baupreis“ den Fünf-Jahres-Mittelwert des von der Statistik Austria ausgewiesenen Baulandpreises in einer Gemeinde heran.
Ein kinderloser Eisenstädter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, hat vor gut 20 Jahren im Stadtteil St. Georgen für sich und seine Frau zwei Bauplätze „zur privaten Altersvorsorge“ erworben – für die er auf dem freien Markt rund 330 Euro je Quadratmeter erzielen könnte, wie er sagt. Er sieht im Gesetzesentwurf eine „Vernichtung der privaten Altersvorsorge“. Im Landhaus heißt es: Bauland sei ein knappes Gut und nicht als Altersvorsorge gedacht.
Keine weitere Bodenversiegelung. Beton kann man nicht essen. Beton störz den natürlichen Wasserkreislauf. Beton beschleunigt die Klimakrise.
Bauland ist Spekulationsobjekt von Unternehmen/Reichen Bürgern geworden. Das gehört geordnet. Junge Familien müssen preislich bevorzugt werden. Eine Zuteilung von Gratis-Bauland wäre auch vorstellbar.
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