Pippi-Langstrumpf-Liedtext verletzt Urheberrecht

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Urteil in Hamburg: Pippi-Langstrumpf-Liedtext verletzt Urheberrecht! Die Erben von Pippis geistiger „Mama“, Autorin Astrid Lindgren, hatten auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt und Recht bekommen.

„Ich mach mir die Welt, wiedewide wie sie mir gefällt“, singt Pippi Langstrumpf, die freche Göre mit den roten Zöpfen, lauthals in den Filmen. Für sie mag das stimmen, für den Schöpfer dieses Gassenhauers, Wolfgang Franke, und dessen Musikverlag gilt das nicht mehr: Die Erben von Pippis geistiger „Mama“, Autorin Astrid Lindgren, hatten auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt und vom Hamburger Landgericht Recht bekommen.

Jetzt geht es also um finanzielle Vereinbarungen und gegenseitige Einverständniserklärungen. Denn paradoxerweise hat natürlich auch der Lied-Schöpfer ein Urheberrecht an seinem Werk. Pippi würde sich wahrscheinlich schütteln vor Lachen, in ihren Koffer voller Goldstücke greifen und jedem der Beteiligten zumindest eines davon zuwerfen ...

 

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