Daniel Bischof Redakteur Auch Philippa Strache ist in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Montag bestätigt, gegen Strache wegen des Verdachts der Veruntreuung zu ermitteln. Gegen ihren Mann, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, wurden bereits Ende September Ermittlungen eingeleitet.
Bisher wurden die Straches noch nicht einvernommen. Befragt wurden dagegen bereits die ehemalige Büroleiterin und ein Ex-Sicherheitsmitarbeiter von Heinz-Christian Strache. Gegen die beiden Personen wird ebenfalls ermittelt. Berichten zufolge soll der Security-Mitarbeiter den Behörden Rechnungen und Belege vorgelegt haben, die das Ehepaar Strache in Bedrängnis bringen könnten.Durch die Ermittlungen gewinnt Philippa Straches möglicher Einzug in den Nationalrat an Brisanz.
Mandatare dürfen nur verhaftet werden, wenn der Nationalrat mit einfacher Mehrheit zustimmt - außer, sie werden gerade auf frischer Tat bei Verübung eines Verbrechens ertappt. Auch Hausdurchsuchungen dürfen bei Abgeordneten nur mit Zustimmung des Nationalrats durchgeführt werden. Bei anderen Verfolgungshandlungen - wie der Einvernahme oder Anklageerhebung - ist zu unterscheiden. Stehen die strafbaren Handlungen möglicherweise in einem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten, bedarf es ebenfalls der Zustimmung des Nationalrates.
FPÖ: „VERLEUMDUNG“. Vilimsky hat es schon zugegeben. Aber. VERLEUMDUNG. LINKSLINKE HETZE. Boah, echt. Neues Skript bitte. Das ist abgelutscht.
Erinnert mich jetzt irgendwie an Grasser...außer Spesen nix gewesen...;)
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