Punktuelle Erleichterungen wird die dritte Novelle der mittlerweile vierten Corona-Schutzmaßnahmenverordnung bringen, die am Montag in den Hauptausschuss des Nationalrats kommt und dort ins Einvernehmen gesetzt werden soll. Modifiziert werden unter anderem die Besuchsregeln in Kranken- und Kuranstalten sowie die Gültigkeitsdauer von PCR-Tests, die ein negatives Testergebnis ausweisen.
Künftig ist ein Besucher oder eine Besucherin pro Tag im Krankenhaus erlaubt - allerdings nur mit negativem Test.Klargestellt wird in der Novelle außerdem, dass Besuche durch Richter zur Bestellung von Erwachsenenvertretern grundsätzlich nicht unter die allgemeine Besuchsbeschränkung fallen. Weiters gelten zukünftig ein Absonderungsbescheid und ein Genesungsnachweis als Alternative zu einem aktuellen Test.
also 2 Tage
🖕
Demnächst ist die Inkubationszeit des Virus länger?
und die aspekte die negativ sind in dieser novelle erwähnt man lieber nicht gell
Und das alles Angesichts ständig steigender Infektionszahlen?
Na bitte net, es war schon schwierig genug die Patienten auf das Maskentragen hin zu weisen und jetzt auch noch den Besuch.
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