Oberster Gerichtshof stellt im Zusammenhang mit der Wahl des Betriebsrats klar: Leiharbeiter gehören bereits ab dem ersten Tag zur Belegschaft.
Der Rechtsstreit drehte sich um die Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem steirischen Unternehmen. Dass Leiharbeiter betriebsverfassungsrechtlich zur Stammbelegschaft zu zählen sind, war schon vor dem OGH-Entscheid juristisch klar.
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