Autor Katharina Schmidt Private Daten, auf die man plötzlich keinen Zugriff hat. Öffentliche Einrichtungen, die nicht mehr erreichbar sind. Täuschend echte Vorstands-E-Mails, in denen Mitarbeiter angewiesen werden, Firmengeld an geheime Konten zu überweisen.
Als Cybercrime gilt sowohl der Angriff auf Computersysteme, etwa durch Datenbeschädigung, als auch die Nutzung von Informationssoftware bei anderen Straftaten wie Kindesmissbrauch oder Betrug. Die Europol bietet auf der Website www.nomoreransom.org Entschlüsselungssoftware für die gängigste Ransomware an.
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