Neue Corona-Verordnung: Was gilt nun eigentlich?

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Der KURIER bietet einen schnellen Überblick darüber, was man im Moment darf und was nicht.

? Ein sogenannter Test zur Eigenabnahme gilt nur, wenn er in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und die Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt. Vorarlberg hat dazu eine Online-Plattform entwickelt, auf der der Test mittels QR-Code identifiziert und Fotos des Ergebnisses hochgeladen werden müssen. AlsEin negatives Testergebnis braucht auch, wer jemandem imbesuchen möchte. Auch hier zählt das Ergebnis des Selbsttests nicht.

Probenahme darf beim Zeitpunkt der Einreise bei einem PCR-Test nicht mehr als 72 Stunden her sein, bei einem Antigen-Test nicht mehr als 48 Stunden. Kinder bis brauchen bis zum zehnten Geburtstag keinen Test. Weiterhin gilt, dass Einreisende bis auf wenige Ausnahmensind davon ausgenommen. Wir würden hier gerne eine Newsletter Anmeldung zeigen. Leider haben Sie uns hierfür keine Zustimmung gegeben. Wenn Sie diesen anzeigen wollen, stimmen sie bitte Piano Software Inc. zu.

 

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Gilt eigentlich die Verfassung noch, oder wurde die gelockdownt? Corona

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