© FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMSozialplan-Verhandlungeneigentlich keinen Sozialplangebe. Der Privatrechtsprofessor Christoph Kietaibl von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt kommt hingegen in einem Gutachten für MAN zu dem Fazit, der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sei nicht rechtswirksam.habe der Betriebsrat schlicht nicht die Rechtskompetenz, eine Vereinbarung über einen Kündigungsschutz abzuschließen.
Bei MAN gebe es zwei Betriebsvereinbarungen aus 2013 und 2015, erläuterte Kietaibl. Der darin enthaltene Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen entfalte seiner Ansicht nach aus den genannten Gründen keine Rechtswirksamkeit. Darüber hinaus gebe es noch eine . Diese enthalte gar keine Kündigungsschutzregel, sondern nur den Hinweis, dass die deutsche Betriebsvereinbarung eine solche für Deutschland beinhalte. Dass der Kündigungsschutz mittlerweile Teil der Einzelverträge geworden sein könnte, schließt der Jurist aus.
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