Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an AMS-Kursen bzw. an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation gingen beim 450-Euro-Arbeitslosenbonus aus dem Frühjahr 2020 leer aus.
Die Volksanwaltschaft hat damit das Arbeitsministerium konfrontiert und laut Volksanwalt Bernhard Achitz die Zusicherung bekommen, dass die Betroffenen bei der nächsten Einmalzahlung berücksichtigt werden. Und sie bekommen nachträglich den Arbeitslosenbonus für das Frühjahr überwiesen.
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