Für die FPÖ birgt der Richterspruch aber wesentlich mehr Zündstoff, stelle dieser doch die allgemeine Definition von infizierten Personen, auf denen das Gesundheitsministerium seine COVID-Maßnahmen begründet, grundsätzlich infrage. Konkret heißt es in dem auch der APA vorliegenden Erkenntnis:
"Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO, so ist jegliche Feststellung der Zahlen für"Kranke/lnfizierte" falsch. Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende - in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission - die Wörter"Fallzahlen","Testergebnisse","Fallgeschehen" sowie"Anzahl an Infektionen". Dieses"Durcheinanderwerfen der Begriffe" werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht.
"Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten"bestätigten Fälle" die Erfordernisse des Begriffs"Kranker/Infizierter" der WHO, lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts. Durch das Erkenntnis bestätigt sah sich auch die stellvertretende FPÖ-Klubchefinschrieb zudem in einer Aussendung:"Dieses Urteil ist ein starkes Signal des Rechtsstaats und für die Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land.
Im von den Freiheitlichen angekündigten Misstrauensantrag sieht Belakowitsch auch eine Nagelprobe für den Koalitionspartner der ÖVP, die Grünen. Diese hätten beim letzten gegen Blümel nicht mitgestimmt, dies allerdings mit Vorbehalt. Sollte es diesmal dazu kommen, könnten die Grünen auch gleich jenem Antrag gegen Kurz zustimmen,"weil dann die Koalition ohnehin beendet wäre".
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