Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt.
"Die Außervollzugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung", erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag die weitreichenden Folgen des Eilantrages zweier österreichischer Schüler, die ein Gymnasium in Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land an der Grenze zu Salzburg besuchen. Die beiden Gymnasiasten mussten sich nach der Einreise-Quarantäneverordnung des deutschen BundeslandesDer Senat entschied jedoch nun, dass sich diese Regelung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde.Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks betrifft die Verordnung rund 100 Personen am Gymnasium, die in Oberdorf und dem Umfeld wohnen.um ihnen weite Umwege zu Testzentren nach Freilassing oder Bayerisch Gmain zu ersparen, hieß es.
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