Der Tewhid-Moscheeverein in Meidling, der nach dem Wiener Anschlag aufgelöst wurde, kann sich zum Teil rehabilitieren. Die Vereinsbehörde bestätigt zwar, dass der Attentäter die Moschee regelmäßig besuchte. Es sei aber nicht nachzuweisen, dass der Moschee-„Verein zur Förderung der islamischen Kultur“ zur Teilnahme am Dschihad aufgerufen habe.
Der Oberste Rat der IGGÖ entzog der Moschee zudem die Rechtspersönlichkeit. Auch dagegen haben die Tewhid-Betreiber Beschwerde erhoben. Die Entscheidung darüber ist allerdings noch offen, sie könnte noch diese Woche fallen. Zu treffen hat sie ein internes Schiedsgericht der Glaubensgemeinschaft.
In den Ermittlungen habe sich zwar bestätigt, dass der spätere Attentäter „in Begleitung einer größeren Personengruppe mit islamistisch-extremistischer Ideologie“ mehrmals in der Moschee war - aber keine dieser Personen sei im Verein oder unterstützend in der Moschee tätig gewesen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass sich der Verein nicht selbst der Religionsausübung widme, sondern sein Zweck darin bestehe, die Räumlichkeiten Dritten zur Religionsausübung zu überlassen. Beim Mieter handle es sich nicht um einen Verein, sondern eine islamische Kultusgemeinde.
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