Den Haag. Sterbehilfe ist ein besonders heikles Thema und sorgt immer wieder für emotionsgeladene Debatten. Ein Gerichtsfall in den Niederlanden könnte in diesem Zusammenhang erneut hitzige Diskussionen auslösen. Dort muss sich zurzeit eine Ärztin für die Sterbehilfe einer demenzkranken Frau vor Gericht verantworten. In dem Land, das 2002 als erstes die aktive Sterbehilfe legalisiert hat, wird gerade der erste Prozess in diesem Bereich ausgetragen.
Die unter strikten Richtlinien - und nur nach Prüfung und Freigabe einer Kommission - gestattete Hilfe zum Tod ist in den Niederlanden ausschließlich dann erlaubt, wenn der Patient den Antrag dafür bei vollem Bewusstsein stellt, unter einer unheilbaren Krankheit leidet und unerträgliche Schmerzen hat. Ob das im Fall einer demenzkranken 74-Jährigen zutrifft, ist bis dato ungewiss, wie der hiesige Gerichtsfall gegen eine Ärztin unter Beweis stellt.
Vier Jahre vor dem Tod ihrer Patientin, direkt zu Beginn der Alzheimer-Diagnose, stellte die Pensionistin 2012 einen Antrag auf Sterbehilfe - für den Fall, dass sie als Demenzkranke in ein Heim eingewiesen werden muss. In einem Interview mit dem staatlichen Rundfunksender NOS erklärte die Frau damals, dass sie"selbst entscheiden" möchte, solange sie"bei Bewusstsein" sei.
Eingeleitet wurde die Sterbehilfe dann mithilfe eines Beruhigungsmittels, das die Ärztin der Patientin in ihrem Kaffee beimengte. Umgeben von ihrem Ehemann und ihrer Tochter wurde sie binnen kürzester Zeit bewusstlos. Davor war die Frau"in einem Zustand der Verwirrung", in der jegliche Unterhaltung unmöglich wurde.
Laut Staatsanwaltschaft hätte sich die Patientin ihre Entscheidung just in diesem Moment noch einmal anders überlegen können. Außerdem hätte die Ärztin"ein intensiveres Gespräch" mit der Demenzkranken führen müssen, obwohl das Gesetz keinerlei klare Richtlinien zum Prozedere des Ärztegesprächs ableiten lässt.
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