Anfangs leugnete er überhaupt die Tat, dann legte er ein Geständnis ab, später verübte er in der U-Haft einen Selbstmordversuch, danach konnte er sich an nichts mehr erinnern. Bei einer späteren Tat-Rekonstruktion machte er detaillierte Angaben über den Vorfall, sprach allerdings davon, dass er dem Opfer mit seinem Messer nur einen „Piekser“ versetzt habe.
In der Verhandlung schilderte der Angeklagte, dass er vor der Tat zuerst sein Mobiltelefon vom Opfer geholt habe. Daheim sei er draufgekommen, dass die SIM-Karte nicht dabei war. Er holte sich auch diese und ging. Nachdem er sich bei seinem Vater ein Fußballspiel angeschaut und „drei bis vier Bier“ konsumiert hatte, habe er das Klappmesser aus seiner Wohnung geholt, sei erneut zum Mehrparteienhaus der Frau gegangen und habe dort im Stiegenhaus auf sie gewartet.
Das Gerichtsmedizinische Gutachten ergab, dass der Stich in den linken Hals etwa acht Zentimeter tief und bis zu den Knochen der Halswirbelsäule erfolgte. „Das geht nur mit gewolltem, gezielten Zustechen mit Kraft“, schilderte der Experte. Dabei sei ein Nervenbündel durchtrennt worden, was zu einer Beeinträchtigung des linken Armes geführt habe.
Das Geschwornengericht hatte Montagnachmittag auf dem Plan, ein etwa eineinhalb Stunden langes Video von der Rekonstruktion der Vorfälle am Tatort anzusehen, weiters auch ein zweieinhalb Stunden langes Video von der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers, das nicht persönlich vor Gericht aussagen will. Am Dienstag sind als Zeugen ihr neuer Freund, ihre Nachbarin, der Vater des Angeklagten und ein Ermittler der Polizei geladen.
Dafür, das es ein kleines Taschenmesserchen war, ist Euer Foto ein Fall für Verleumdung und den Presserat, wegen Diffamierung. Gut, das macht Ihr täglich, darum auch keinerlei Schamgefühl.
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