vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, Gläubiger geschädigt zu haben. Konkret sollen sie aus dem Betrieb mehr als 580.000 Euro für private Zwecke entzogen haben. Außerdem, so der Staatsanwalt, sei ein Strohmann als Geschäftsführer eingesetzt worden. Und: Dienstnehmer-Beiträge wurden angeblich ebenfalls nicht bezahlt.
Allein für den Vorwurf, sie hätten Geld in dieser Höhe auf die Seite geschafft, reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Das Urteil am Donnerstag fiel vergleichsweise mild aus: Fünf Monate bedingt für die beiden österreichischen Geschäftsmänner sowie drei für den tschechischen Strohmann.
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