Die Corona-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus gelten auch rund um Weihnachten.bis zu zehn Personen aus zehn verschiedenen Haushalten treffen,
auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind für diese zwei Tage aufgehoben. Abgesehen davon dürfen sich wie bisher nur zwei Haushalte treffen .Abseits der beiden Ausnahme-Tage bleiben die schon bekannten Ausgangsbeschränkungen weiterhin in Kraft. Laut der neuen"COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung", die ab Donnerstag in Kraft ist,
darf man den eigenen privaten Wohnbereich in den Nachtstunden wie gewohnt nur aus bestimmten Gründen verlassen .von zwei Haushalten mit jeweils mehreren Personen gestattet. Konkret dürfen sich maximal sechs Erwachsene treffen. Nicht umfasst von diesen konkreten Bestimmungen ist der unmittelbare Wohnbereich, allerdings sind Treffen von mehr als zwei Haushalten in privaten Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen ebenfalls dezidiert verboten. In der Nacht ist es nur erlaubt, zum nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner Kontakt halten, sowie zu"einzelnen engsten Angehörigen oder"einzelnen wichtigen Bezugspersonen".
Auch gilt weiterhin die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenbereichen. Keine Einschränkungen gibt es für den eigenen privaten Wohnbereich. Allerdings sind bei Treffen von zwei Haushalten in sonstigen geschlossenen Räumen ebenfalls Schutzmasken zu tragen .
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