Der KURIER berichtet verstärkt aus Krems und der Region Wachau. Wenn Sie über alle wichtigen Themen in der Region informiert bleiben wollen, dann können Sie sich Mittlerweile ist das verdeckte Gesicht ein Zeichen der Pandemie. Zuerst selbst genähte Stoffteile mit Mustern, jetzt gilt bereits seit einigen Monaten die FFP2-Maske als Mundschutz der Wahl. Doch nicht alle wollen sie tragen.
Es gibt auch jene, die sich von ihren Hausärzten attestieren lassen, dass sie die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen dürfen. Einer dieser Ärzte muss nun, nach eigenen Angaben, die Konsequenzen dafür tragen. Über Facebook und via Homepage informiert der Mediziner, dass über ihn von der Ärztekammer Niederösterreich ein Berufsverbot verhängt worden sei, wie die Wochenzeitung NÖN berichtet.
Unglaublich, wie viele hier diesen Corona Faschismus befürworten! 🤮
Nachdem es im Zusammenhang mit MNS-Attesten in jüngster Vergangenheit zu Gefälligkeitsattesten gekommen ist, möchten wir daran erinnern, dass dies disziplinarrechtliche Konsequenzen bis hin zum Berufsverbot nach sich ziehen kann.
Ärztekammer Wien Homepage: Gemäß § 55 Ärztegesetz dürfen Ärzt*innen 'ärztliche Zeugnisse nur nach gewissenhafter ärztlicher Untersuchung und nach genauer Erhebung der im Zeugnis zu bestätigenden Tatsachen nach seinem*ihren besten Wissen und Gewissen ausstellen'.
Medizin studieren können trotz Geisteskrankheit. Eigenartig.
recht so.
Wahnsinn! Was sagt denn euer BK dazu das man studierten Medizin die Fachkompetenz abspricht Atteste auszustellen? Wurde jemals die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen derart infrage gestellt und Berufsverbot erteilt?
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