Tritte, Ohrfeigen oder das Reißen an den Haaren: Dass der Mann in der Ehe wiederholt gegenüber seiner Frau gewalttätig wurde, konstatierten auch die Gerichte. Unterhalt bekommt er nach der Scheidung nun trotzdem von seiner Ex. Dabei hilft ihm eine gesetzliche Bestimmung, die in den meisten Fällen Frauen zugutekommt.
1992 hatte das Paar geheiratet. Der im Hochzeitsjahr dreißig Jahre alte Mann widmete sich in der Ehe sodann dem Haushalt. Warum er dies tat, darüber gingen die Meinungen in dem Prozess auseinander. Er habe einfach Arbeit gemieden, erklärte seine Ex. Die Gerichte stellten aber fest, dass sehr wohl Einvernehmen zwischen dem Paar über die Arbeitsaufteilung bestand.
Die Ehe wurde aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden, das dazugehörige Urteil ist seit 2019 rechtskräftig. Doch es gibt Fälle, in denen man unabhängig vom Verschulden Unterhalt nach der Ehe fordern kann. Etwa, wenn man sich noch um kleine Kinder kümmern muss. Dies schied im aktuellen Fall aus.
Und dem Mann geht es nicht besonders gut, er leidet unter körperlichen und psychischen Problemen. Sie gehen so weit, dass er im Umgang mit Behörden oder Vertragspartnern von einem Erwachsenenvertreter betreut werden muss. Arbeiten kann der Mann erst recht nicht, er lebt in einem Pflegeheim. Auch seine Lebenskosten kann er nicht bestreiten. Gegen Ende der Ehe hatte der Mann von seiner Mutter 23.000 Euro erhalten, die er für seinen Unterhalt verwendete. Davon sind noch 12.
Wär's umgekehrt gäbe es keine Story. Wieso? Bei der Scheidung gibt's keine Verschuldensfrage ?
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