Ab Montag wird die ganztägige Ausgangsbeschränkung wieder in die Nacht verlegt. An den Weihnachtsfeiertagen und Silvester dürfen sich bis zu zehn Personen aus fremden Haushalten treffen. Ab 7. Jänner dürfen auch Gastronomie und Hotels wieder öffnen, Skifahren wird ab 24. Dezember erlaubt sein.Am Mittwochnachmittag verkündete die Regierungsspitze nun die schon vorab kolportierten Lockerungen, die ab kommender Woche gelten werden.
Die Entwicklung gehe dennoch „zu langsam“, warnte indes Vizekanzler Werner Kogler . Die Öffnungsschritte erfolgten demnach „verantwortungsbewusst“ und behutsam.Ab Montag gilt die bereits aus dem „soften“ Lockdown bekannte nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 20 Uhr bis 6 Uhr.
An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, weiterhin ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Ab dem Alter von zehn Jahren gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.
Personen, die aus einem Risiko-Gebiet einreisen, müssen sich dann zehn Tage in Quarantäne begeben. Nach fünf Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden. Besteht ein negatives Testergebnis, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Für Pendler wird es zudem Ausnahmeregelungen geben.Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Wenn keine Tests verfügbar sind, muss eine FFP2-Maske getragen werden.
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