Der 21-jährige Hossein K., Lehrling bei der Diakonie Österreich, atte die Lehre zur Hälfte hinter sich und zeige gute Leistungen, sei perfekt integriert und fleißig, so die Diakonie. Doch die Lehre musste K. abbrechen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt – später auch vom Bundesverwaltungsgericht. K. wurde in Schubhaft genommen, hätte am Mittwoch abgeschoben werden sollen.
Nun gibt es eine Wende: Nachdem bereits am Mittwoch die Abschiebung nach Afghanistan aufgeschoben wurde, blieb K. weiter in Schubhaft, wurde jetzt allerdings daraus entlassen. Nicht nur das, wie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in einer Aussendung am Freitag bestätigt, wurde K. auch zu einem weiteren Asylverfahren zugelassen."Herr Hossein K. hat nach seiner Festnahme einen sogenannten Folgeantrag gestellt.
Die Prüfung des Folgeantrags von K. habe"die Notwendigkeit weiterer Ermittlungsschritte ergeben, wodurch ohne Präjudiz für das weitere Verfahren Herr Hossein K. zum Verfahren zugelassen wurde und er aus der Schubhaft entlassen wurde". Das BFA erklärt, dass zuvor wegen des rechtskräftig negativen Bescheids"die Entscheidung der Gerichte umzusetzen und zu vollziehen" gewesen sei, weswegen K. bis zuletzt in Schubhaft war.
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