Der Anfang März von der Regierung als"rasch und unbürokratische" Covid-Hilfe an Tourismusbetriebe angekündigte Kurzarbeitsbonus sorgt in der Praxis für ein Umsetzungschaos und damit für verspätete Auszahlungen.
Die Regierung eilte bekanntlich den seit November geschlossenen Tourismusbetrieben mit Beschäftigten in Kurzarbeit zu Hilfe und beschloss kurzerhand eine Einmalzahlung in Form eines Bonus in Höhe von 1.000 Euro netto. 825 Euro davon geht an den Arbeitgeber zur Unterstützung bei der Auszahlung der Urlaubsansprüche für die in Kurzarbeit befindlichen Mitarbeiter. 175 Euro fließt als Trinkgeldersatz direkt an die Arbeitnehmer.
Das zuständige Arbeitsministerium hat mittlerweile reagiert und die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kurzarbeitsbonus auf die Homepage gestellt. So wird u.a. klargestellt, dass der Kurzarbeitsbonus die SV-Beitragsgrundlage nicht erhöht. Statt eine eigene Lohnart anzulegen, kann der Bonus auch auf die Kurzarbeitsunterstützung dazu addiert werden. Viele Abrechnungsfragen sind aber noch wie vor offen, ist zu hören.
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