Die Arbeiterkammer Niederösterreich verweist anhand eines ungewöhnlichen Arbeitsrechts-Falles auf die Gefahren im unbedachten Umgang in sozialen Netzwerken. Konkret wurde im Bezirk Neunkirchen eine 22-jährige Zahnarztassistentin während ihres Krankenstands gekündigt, weil ihre Dienstgeberin ein Instagram-Posting falsch interpretiert hatte.
Die Assistentin hatte im Krankenstand ein Foto einer Feier auf Instagram gepostet. Ihr Dienstgeber ging davon aus, dass die Frau selbst bei dieser Feier anwesend gewesen wäre. Das war aber laut AK gar nicht der Fall. Sie hatte nur ein Bild einer Party ihres Bruders geteilt. Die junge Frau wandte sich an die AK um Hilfe. Diese brachte den Fall vors Arbeits- und Sozialgericht, weil es zu keiner Einigung mit dem Unternehmen kam.
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