Die Vereinbarung, dass auch telefonisch krank geschrieben werden kann, war Mitte März zwischen Ärztekammer und Gesundheitsministerium etabliert worden. Seit 1. September besteht diese Möglichkeit nur noch für Patienten mit Corona-Symptomen.
Mit dem bisherigen Verlauf ist man offenbar zufrieden. Sowohl bei der Gesundheitskasse als auch bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau ist keine Beschwerde bekannt - weder von Ärzten noch von Patienten, heißt es in der Anfragebeantwortung. Den Trägern sowie dem Ministerium sind auch keine Missbrauchsfälle bzw. entsprechende Versuche vorgelegen.Dennoch steht Anschober dazu, dass ein entsprechendes Risiko besteht.
Klargestellt wird vom Ministerium auch, dass aus seiner Sicht der Krankenstand im Normalfall mit persönlicher Präsenz festgehalten werden soll. Eine umfassende Begutachtung der Patienten und Beurteilung ihres Gesundheitszustandes sei bei vielen Krankheitsbildern nur persönlich möglich. Krankmeldungen seien daher insbesondere aus Qualitätsgründen grundsätzlich nur auf Basis einer persönlichen ärztlichen Untersuchung vorzunehmen.
A geh, sowas.
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