Kurz vor Inkrafttreten eines teilweisen Corona-Lockdowns in Madrid und einigen Nachbarstädten hat die Regionalregierung Klage dagegen eingereicht.
Die Klage vor einem nationalen Gericht richtet sich gegen ein Dekret der linksgerichteten Zentralregierung, das Restriktionen für die gesamte spanische Hauptstadt und neun nahegelegene Städte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorsieht.Rund 4,5 Millionen Menschen dürften ihre Stadt dann nur noch zum Arbeiten, für die Schule oder aus medizinischen Gründen verlassen.
Bisher hatte sie nur eine Reihe von besonders stark betroffenen Vierteln Madrids abgeriegelt. Sie sagte nun zwar zu, das mehrheitlich beschlossene Dekret für ganz Madrid zunächst umzusetzen, kündigte aber zugleich an, seine Rechtmäßigkeit von einem Gericht prüfen zu lassen. Erst wenn die Restriktionen gerichtlich bestätigt würden, sollten sie im Großraum Madrid auch mit der Verhängung von Geldstrafen bei Zuwiderhandlung durchgesetzt werden.
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