Ermöglicht wird die Schnittstelle für den Datenaustausch mit dem"COVID-19-Compliance-Gesetz", einer Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012.
Der Mitte Dezember eingebrachte ÖVP-Grün-Antrag sieht vor, dass"zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung von COVID-19 Förderungsbestimmungen" im Zusammenhang mit gegen das Maßnahmengesetz"Überprüfungsmechanismen bereitgestellt" werden - und soll rückwirkend mit 1. November 2021 in Kraft treten.Strafbescheide der Bezirksverwaltungsbehörden automatisch an die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes übermittelt
werden."Dann geht's einfach, dann können wir Hilfen zurückfordern" bei Verstößen, erläuterte Brunner. Die Möglichkeit der Rückforderung bestehe seit November. Es sei vorgesehen, dass der Anteil der Corona-Hilfe für den Monat zurückgezahlt wird, in dem der Verstoß stattfand.dass trotz Omikron-Variante ein Lockdown verhindert werden kann.
Es gelte jedenfalls, alles dafür zu tun, um den aufkeimenden Aufschwung der Wirtschaft nicht zu gefährden. Nach der Pandemie - Brunner hofft"mittelfristig" - werde man wieder zum nachhaltigen Budgetpfad zurückkehren und sich bemühen, die Schuldenquote wieder zu senken. Dies werdemöglich sein, seien doch mit der ökosoziale Steuerreform"intelligente" Maßnahmen gesetzt worden.
'Die Möglichkeit der Rückforderung bestehe.' Das muss aber zuerst prominent in die Medien, bevor man tätig wird. Es gibt so viele Fälle, ich glaube nicht, dass man überall tätig wird.
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