Ermöglicht wird die Schnittstelle für den Datenaustausch mit dem"COVID-19-Compliance-Gesetz", einer Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012.
Der Mitte Dezember eingebrachte ÖVP-Grün-Antrag sieht vor, dass"zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung von COVID-19-Förderungsbestimmungen" im Zusammenhang mit gegen das Maßnahmengesetz"Überprüfungsmechanismen bereitgestellt" werden – und soll rückwirkend mit 1. November 2021 in Kraft treten.Strafbescheide der Bezirksverwaltungsbehörden automatisch an die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes übermittelt
werden."Dann geht's einfach, dann können wir Hilfen zurückfordern" bei Verstößen, erläuterte Brunner. Die Möglichkeit der Rückforderung bestehe seit November. Es sei vorgesehen, dass der Anteil der Coronahilfe für den Monat zurückgezahlt wird, in dem der Verstoß stattfand.dass trotz Omikron-Variante ein Lockdown verhindert werden kann.
Es gelte jedenfalls, alles dafür zu tun, um den aufkeimenden Aufschwung der Wirtschaft nicht zu gefährden. Nach der Pandemie – Brunner hofft"mittelfristig" – werde man wieder zum nachhaltigen Budgetpfad zurückkehren und sich bemühen, die Schuldenquote wieder zu senken. Dies werdemöglich sein, seien doch mit der ökosozialen Steuerreform"intelligente" Maßnahmen gesetzt worden.
Das ist so ziemlich die zahnloseste und am wenigsten ernst zu nehmende Drohung aller Zeiten! Wieso nur die Förderung des jeweiligen Monats?
Gemäss Video war die Hütte rappelvoll und bekommt trotzdem Coronahilfen?!?
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