Ab Sonntag gelten im kirchlichen Bereich strengere Regeln für Begräbnisse, Chöre und Musikgruppen. Die
hat die bisherige Rahmenordnung für den Bereich der katholischen Kirche verschärft. Konkret dürfen ab Sonntag nicht mehr als 100 Personen an Begräbnissen teilnehmen. Für die Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gilt diese Obergrenze nicht.Mitglieder von Chören und Musikgruppen müssen ab Sonntag im Probenraum und am Standplatz in der Kirche immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser muss eng anliegen -.
Ab Allerheiligen tritt eine weitere Verschärfung in Kraft: Ab dann dürfen an Proben und künstlerischen Darbietungen und somit auch bei Chor- bzw. Instrumentalmusik in der Liturgie höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen. Semiprofessionelle und professionelle Chöre sind von diesen Personengrenzen ausgenommen. Für sie besteht aber die Verpflichtung zur Erstellung eines Präventionskonzeptes.
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