Die Geschwister John und Jenny Jürgens sind in Zukunft gemeinsam mit der Udo Jürgens Master AG zuständig für die Herausgabe neuer Alben. Dies hat das Bundesgericht in der Schweiz entschieden und damit einen seit 2017 dauernden Rechtsstreit beendet.
Das Bundesgericht bestätigt in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts. Die Udo Jürgens Master AG hatte gegen die beiden Kinder des 2014 verstorbenen Musikers geklagt. Aktionäre der UJM sind die beiden Geschwister und der langjährige Manager des Musikers, der zwei Aktien mehr als John und Jenny Jürgens besitzt.
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