Keine Liftfahrt - und kein Geld zurück?

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Geld zurück: Wenn es im Skiurlaub stürmt und die Lifte stehen, hat man trotz Klauseln in den AGB eine Chance auf Rückerstattung – zum Beispiel, wenn ein gesamtes Skigebiet davon betroffen ist. Ein Bericht von pet_temp.

Petra Tempfer Redakteurin Es ist bekanntlich das Kleingedruckte, das nach Vertragsabschlüssen bei Komplikationen ins Rennen geführt wird. So auch nach dem Kauf einer Liftkarte im Skiurlaub. Denn sollte es in diesem stürmen und schneien wie zuletzt Anfang Februar durch die Sturmtiefs"Petra" und"Sabine", sodass keine Lifte mehr fahren, sichern sich die meisten Betreiber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit bestimmten Klauseln ab.

Fallen nur einzelne Anlagen aus oder betrifft der Ausfall nur einen kurzen Zeitraum von zum Beispiel einer Stunde,"dann ist das noch kein Ausmaß, bei dem wir von einer Unzulässigkeit ausgehen", sagt Kern zur"Wiener Zeitung".

Kommt es zu einem Prüfverfahren der AGB respektive einzelner Klauseln, geht es laut Foglar-Deinhardstein einerseits um die Frage, ob diese Klauseln"versteckt" und überraschend sind. Wäre das der Fall, wären sie nicht verbindlich - bei Liftkarten sei eine Regelung bezüglich witterungsbedingten Ausfällen der Lifte aber meist nicht überraschend. Einzelne Bestimmungen könnten allerdings gröblich benachteiligend für Kunden sein.

 

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