Kein Umsatzersatz für Künstler

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Können Künstler den Lockdown-Umsatzersatz in Anspruch nehmen? Ein Faktencheck im Förderdschungel von Petra Paterno.

Von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sind alle betroffen, vor allem für freischaffende Künstlerinnen und Künstler kann der Einnahmenentgang existenzbedrohend sein. Da neue Richtlinien für Unterstützungen und Fördermaßnahmen laufend entwickelt und umformuliert werden, kursieren zumal auf den sozialen Medien gern irreführenden Diskussionen.

Freischaffende Künstler sind davon ausgenommen, sie werden vorerst mit einer einmaligen Auszahlung eines Lockdown-Bonus bedacht.\nIn Diskussion\nKulturvereine, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind - das trifft auf die meisten gemeinnützigen Kulturvereine zu - müssen noch warten. Die Details für die Abgeltung entgangener Einnahmen werden aktuell noch ausgearbeitet.

 

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