Die betroffenen Kirchen - Evangelische A.B., H.B. und A.u.H.B., Evangelisch-methodistisch und Altkatholische - haben ihre Ankündigung wahrgemacht: Sie fechten die
für ihre Gläubigen beim Verfassungsgerichtshof an. Die Neuregelung mit dem „persönlichen Feiertag“ greife „massiv und unmittelbar“ in das Recht auf Religionsfreiheit ein, argumentieren sie.Dass evangelische und altkatholische Gläubige am Karfreitag nicht mehr freihaben, sondern - wie alle anderen Arbeitnehmer - einen „persönlichen Feiertag“ aus dem bestehenden Urlaubskontingent nehmen müssen, sei in mehreren Punkten verfassungswidrig.
Da der Dienstgeber auch an einem angemeldeten „persönlichen Feiertag“ auf Arbeit bestehen kann, werde die Abhaltung von Gottesdiensten erschwert - würden dafür doch in den „Minderheitskirchen“ Ehrenamtliche gebraucht. Dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, dass sich Evangelische jetzt einen Urlaubstag für die Ausübung ihrer Religion nehmen müssen, Katholiken aber nicht.
Die evangelische Kirche fordert entweder den Karfreitag als Feiertag für alle oder einen zusätzlichen persönlichen Feiertag. Sollte es zu konstruktiven Gesprächen darüber kommen, ist für Krömer denkbar, den Individualantrag wieder zurückzuziehen.
Wann kommt die Loslösung der Märchen von der Realität/Politik?
Wird aber auch zeit.
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