Wien. Wer muss für die Reparatur einer defekten Heiztherme zahlen, der Vermieter oder der Mieter? Darüber lässt sich nach wie vor streiten, das Thema ist auch Jahre nach der Neuregelung im Zuge der Wohnrechtsreform 2015 nicht vom Tisch. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt zwar seit der Reform, dass der Vermieter für die Erhaltung einer mitvermieteten Therme aufkommen muss.
Darum ging es auch in einem Fall, den der Oberste Gerichtshof vor Kurzem entschieden hat . Betroffen war eine Mieterin, die im Jahr 2007 in den Mietvertrag ihres Vaters eingetreten war. Ihr Vater war 1966 in die Wohnung eingezogen, 1991 hatte er eine Gas-Kombitherme einbauen lassen. Bis dahin war nur ein Ofen als Heizung vorhanden gewesen, weshalb die Wohnung auch bloß der Ausstattungskategorie C entsprochen hatte. Entsprechend niedrig war der Mietzins.
Bei der Übernahme durch die Tochter änderte sich das jedoch: Weil die Wohnung nun der Kategorie A entsprach, hob die Vermieterin den Zins auf den damals gesetzlich möglichen Höchstbetrag an. Die Therme gibt es nach wie vor, sie hat inzwischen aber technische Mängel und muss repariert werden. Die Vermieterin lehnte es jedoch ab, die Kosten dafür zu übernehmen. Sie argumentierte, das Gerät sei nicht mitvermietet, sondern während des laufenden Vertragsverhältnisses vom Mieter eingebaut worden.
Österreich Neuesten Nachrichten, Österreich Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: DiePressecom - 🏆 5. / 63 Weiterlesen »
Rotenturmstraße: Kleingeistige Polit-PosseMan muss beileibe kein Grüner sein, um die Idee der Begegnungszone gut zu finden.
Herkunft: KURIERat - 🏆 4. / 63 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »
Herkunft: Heute_at - 🏆 2. / 98 Weiterlesen »