Justiz - Richter und nicht WKStA befragt den Kanzler

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Justiz-Entscheidung: Kanzler Sebastian Kurz soll wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss von einem Richter vernommen werden. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bleibt aber „Herrin des Verfahrens“.

Bundeskanzler Sebastian Kurz wird im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss von einem Richter befragt werden und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft . Das Justizministerium bestätigte am Montag einen Online-Bericht der 'Presse'. Demnach hat das Ressort Montagabend eine entsprechende Weisung erteilt, die dem Wunsch von Kurz' Rechtsvertreter entspricht.

\nDas Justizministerium erläuterte nun in der Aussendung Montagabend, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien sich an die zuständige Sektion für Einzelstrafsachen des Justizministeriums gewandt hatte, um zu klären, ob im Verfahren gegen Kurz die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschuldigteneinvernahme durch einen Richter vorliegen.

 

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