Inzestfall Amstetten: Josef F. bleibt im Maßnahmenvollzug

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Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nicht bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen.

Der Beschluss wurde damit begründet, dass unverändert eine nicht behandelbare schwerwiegende Erkrankung vorliege, die eine Einweisung rechtfertige, teilte das Landesgericht Krems mit. Zudem fehlten laut vorliegender Rechtsmittelentscheidung"relevante und überzeugende Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Gefährlichkeit hinreichend abgebaut wurde".

Josef F. wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen.

 

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