Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster am Mittwoch der APA mitteilte. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht Wien zur Entscheidung vorgelegt.
Aktuell befindet sich Josef F. weiter im Maßnahmenvollzug. Da der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme, bleibe dies bis zur etwaigen Rechtskraft des Beschlusses auch so, betonte Schuster. Bereits Ende September 2021 war in Krems ein Beschluss auf Entlassung von Josef F. aus der Maßnahme und Verlegung in den"Normalvollzug", wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen sollte, gefällt worden. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe.
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