in einer am 10. Dezember getroffenen und am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, berichtete die"Tiroler Tageszeitung" . am 20. März vergangenen Jahres erlassenen Verordnungen, die das Überschreiten des eigenen Gemeindegebiets verboten haben, aufgehoben. Ab dem 5. April seien die Bestimmungen jedoch durch das Epidemiegesetz gedeckt gewesen, hieß es. Gekippt worden sei zudem das Verbot über das Verlassen des eigenen Wohnsitzes.
Tirol hatte zu Beginn der Corona-Welle schärfere Maßnahmen als der Bund erlassen. Zunächst traf die Vollquarantäne die Gemeinden im Paznauntal wie, dann rief Platter die"Selbstisolation" aller Tiroler Gemeinden aus.zeigte sich"erfreut" ob des VfGH-Entscheids:"Die Entscheidung, dass die landesweite Gemeindequarantäne rechtswidrig war, beweist, dass die Grund- und Freiheitsrechte auch in Pandemiezeiten Geltung haben".
Kann man da irgendwie klagen um Entschädigung?
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