Ein großer Hund im Kofferraum hinter der Rückbank, völlig ungesichert – das sollte die Besitzerin eine Strafe von 220 Euro kosten. Die Frau berief wütend. Dies vor allem deshalb, weil in der Entscheidung ihr geliebter Vierbeiner als Sache bezeichnet wurde. Dies sei nicht zeitgemäß, meinte sie.Im Juni 2019 wurde die Frau in Wien von einem Polizisten angehalten. Ihr Hund saß im Kofferraum eines Sportwagens.
Die Frau wollte nicht hinnehmen, dass ihr Vierbeiner in diesem Fall wie eine Sache behandelt würde. Schließlich habe es einen gesellschaftlichen Wandel gegeben.Doch für den Verwaltungsgerichtshof war die Sache klar: Es bestehe kein Zweifel, dass in einem solchen Fall das Kraftfahrgesetz gelte, auch wenn hier ein Tier als Sache angesehen wird.
Des Rätsels Lösung: den Hund nur gesichert transportieren, das ist besser für Herrl und für den Hund.
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