An wen soll ich mich wenden? – Diese Frage stellen sich viele Konsumenten und Konsumentinnen, die ihre Reise über einen Reisevermittler – wie beispielsweise Opodo – gebucht haben und auf ihre Rückerstattung etwa wegen einer Reisestornierung warten.
Der Reisevermittler verweist mitunter auf das gebuchte Hotel bzw. die Fluggesellschaft, diese wiederum auf den Reisevermittler. Erfahrungsgemäß führt dies zu großem Frust – so auch bei einer Familie, die sich an den Verein für Konsumenteninformation gewandt hat. Nach einer vom VKI unterstützten Klage erhielt diese ihr Geld zurück.
Ein Jahr später zahlte zwar endlich die Fluglinie die Kosten für die Flugtickets zurück, die Hotelkosten in der Höhe von 1.750 Euro ließen aber immer noch auf sich warten. Das Hotel verwies auf Opodo als Vertragspartner. Eine Kontaktaufnahme mit Opodo gestaltete sich jedoch als schwierig und das Unternehmen betonte mehrmals, dass Opodo lediglich als Vermittler zwischen Anbieter und Kunde agiere und somit die Rückerstattung primär vom gebuchten Hotel ausgehe.
"Besonders erfreulich war, dass nicht nur diese Familie ihr Geld zurück erhielt, sondern Opodo zeitgleich in rund 30 anderen Fällen, die dem VKI vorlagen, eine Rückzahlung veranlasste", informiert VKI-Juristin Verena Grubner. Die Klage war gegen Opodo gerichtet, da in diesem Fall eine Kombination aus Hotel und Flug vorlag und Opodo somit als Reiseveranstalter zu qualifizieren war."Bei einer Nur-Flug-Buchung empfehlen wir hingegen, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden", so die Reiserechtsexpertin abschließend.
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