Ein Polster als Tatwaffe. Das ergab die Obduktion an der erst neunjährigen Annika. Die Gerichtsmediziner erwarten bei ihren beiden anderen Geschwistern dasselbe Ergebnis. Ihre Obduktion ist noch nicht abgeschlossen. Die Auswertung der toxikologischen Gutachten der Kinder – diese sollen klären, ob Substanzen im Spiel waren – wird noch ein paar Wochen in Anspruch nehmen.
Die Kinder waren ihrer Mutter schutzlos ausgeliefert. Chandra A. und der leibliche Vater der Kinder lebten seit Kurzem getrennt voneinander. Es kriselte in der Ehe, und eine Trennung dürfte im Raum gestanden sein. Die Kinder waren bei den vielen Streitereien jedenfalls ein zentrales Thema. Die 31-Jährige soll, so war aus dem Familienumfeld zu hören, Angst gehabt haben, sie könnte sie verlieren. Zudem soll sie mit psychischen Problemen zu kämpfen gehabt haben.
Heute wird Chandra A. einem Haftrichter vorgeführt, die U-Haft gilt als fix. Für A. gilt die Unschuldsvermutung.Aus dem Umfeld der Familie war noch am Tag der Tat bekannt geworden, dass Chandra A. seit der Geburt des jüngsten Kinds mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Sie könnte trotzdem für zurechnungsfähig erklärt werden.
Die 31-jährige Nepalesin wurde am Samstag im Landeskriminalamt am Alsergrund einvernommen. Sie zeigte sich geständig. Die Einvernahme musste zwischendurch unterbrochen werden, weil die Frau so aufgelöst war. Gestern wurde die Beschuldigte in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Heute wird die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Verhängung der U-Haft stellen. Spätestens heute muss die Mutter auch dem Haftrichter vorgeführt werden.
Wegen der Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung wird ein Gutachter bestellt werden müssen, der klärt, ob A. zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder eine höhergradige Erkrankung vorliegt. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, wird im Mordprozess entschieden, ob sie in Haft kommt, eingewiesen wird, oder ob sie nach Verbüßen einer Haftstrafe eingewiesen wird.
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