Homeoffice: Das sind die neuen Regeln für Abschreibungen

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Wer mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitet, kann steuerliche Abschreibungen nutzen. Die neuen Regeln passierten bereits den Nationalrat.

Der Nationalrat hat am Mittwoch die neuen Regeln für Homeoffice beschlossen. Sie gelten für Arbeitnehmer, die mindestens 26 Tage im Jahr von zu Hause arbeiten. Die Regeln im Detail:Arbeitnehmer können Kosten bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung mit dem entsprechenden Rechnungsnachweis über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei Wird die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers nicht voll ausgenutzt - bleibt also unter 3 Euro pro Homeoffice-Tag - kann die Differenz vom Arbeitnehmer auch als Werbungskosten geltend gemacht werden. Damit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer auch dann profitieren, wenn der Arbeitgeber keinen oder nur einen geringen Zuschuss leistet. Die Anzahl der Homeoffice-Tage und wieviel der Arbeitgeber an Homeoffice Zuschuss steuerfrei leistet, kann der Arbeitnehmer auf seinem Lohnzettel nachlesen.

„Das heute beschlossene Homeoffice-Paket bietet uns maximale Flexibilität bei der Steuerfreiheit von Zuschüssen und der Geltendmachung von Werbungskosten während und auch noch nach dieser weltweiten Pandemie“, sagt Finanzminister Gernot Blümel.

 

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