nach Angaben des EGMR wortwörtlich. Daraufhin brachte Lewit gemeinsam mit neun anderen Überlebenden, die alle in Konzentrationslagern inhaftiert waren und 1945 befreit wurden, einen Antrag unter dem Mediengesetz betreffend diesen Artikel gegen die Zeitschrift sowie den Autor ein.Der EGMR sieht in seinem nunmehrigen Urteil eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, konkret von Artikel 8, dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Lewit ist österreichischer Staatsbürger, er wurde 1923 geboren und lebt in Wien. Er ist einer der letzten Holocaust-Überlebenden.
Mit so einem Scheiss befassen sich die Gerichte ?!?!? Vollidioten!!!!!!
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