Im Juli des Vorjahres – Österreich hatte die erste Corona-Welle gerade geschafft – da widmeten sich die Richter am Verfassungsgerichtshof, kurz VfGH, erstmals der Pandemie. Das Richterkollegium befand darüber, ob die vielfach in Eile erlassenen Verordnungen und Gesetze mit der Verfassung und den Grundrechten vereinbar sind.
Im Einzelfall waren die Entscheidungen durchaus bemerkenswert. So erklärte der VfGH das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m² für gesetzwidrig. Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung, mit der das Betreten öffentlicher Orte verboten worden war.Es handelte sich um grundlegende, um richtungsweisende Entscheidungen.
Einer, der diese Forderung nun auch laut ausspricht, ist Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz. „Die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs hinken seit einem Jahr der geltenden Rechtslage hinterher“, sagt Bezemek zum KURIER. „Es ist international üblich, dass Verfassungsgerichte im Wege von Eilverfahren die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen prüfen.
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