Heimliches Abziehen von Kondom ist keine Straftat

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In Deutschland landete ein Mann vor Gericht, weil er während dem Sex heimlich das Kondom abgezogen hat. Das Urteil: Freispruch.

Das Landgericht Kiel hat einen Mann freigesprochen, der – trotz anders lautender Absprache mit seiner Sexpartnerin – kein Kondom verwendete. Wie das Magazin"Stern" berichtete, gestand der Angeklagte, dass er bei dem Vorfall einfach ungeschützt mit der Frau schlief. Die bemerkte das irgendwann und erstattete Anzeige.Der Richter habe das Verhalten des Mannes zwar als"erheblichen Vertrauensbruch" bezeichnet, zitierte der"Stern" eine Gerichtssprecherin.

Da der Sex einvernehmlich stattgefunden habe, wurde der Mann aber freigesprochen. Aus Sicht des Richters kenne das Gesetz keinen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, der strafbar sei. Die Anwältin der Frau sprach von einem"fatalen Signal". Die Frau wäre nicht mit dem Sex einverstanden gewesen, hätte sie gewusst, dass der Mann kein Kondom benutzte. Als sie es bemerkte, brach sie den Geschlechtsverkehr ab und verließ die Wohnung.

 

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dann muss er bei 'erfolg' halt einfach zahln

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