Handy ist unser 'zweites Gehirn“: Was davon darf in den Strafakt?

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Zwei OGH-Urteile beschäftigen sich mit der Tatsache, dass durch Handyauswertungen Grundrechte verletzt werden.

Was in die Akten wandern darf und was nicht, dazu gibt es eigentlich schon zwei Urteile des Obersten Gerichtshofs . Der ehemalige OGH-Präsident Eckart Ratz hat dazu einen Artikel in der „Österreichischen Juristenzeitung“ geschrieben.

Er interpretiert das Urteil so, dass nicht alles, was am Handy gefunden wird, ungefiltert in den Akt wandern darf. Denn die Persönlichkeitsrechte seien zu wahren. So schreibt er: „In einem Strafverfahren geht es stets nur um Kriminalstrafrecht, nicht um sonstiges Verhalten, und bei der Aufklärung von Straftaten darf der Staat nur in dem Umfang in die Rechte von Personen eingreifen, als dies auch ausdrücklich vorgesehen und zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ratz meint, dass die Staatsanwaltschaften schon bei der Anordnung zur Sicherstellung sehr genau ausführen sollten, was und welcher Zeitraum ermittlungsrelevant ist.Auch die Strafrechtsexpertin Ingeborg Zerbes sagt, dass die Sicherstellung des Handys immer mehr Fragen aufwirft. „Das Handy ist quasi zu unserem zweiten Hirn geworden. Die Sicherstellungsnormen in der Strafprozessordnung gehen auf die 1970er Jahre zurück. Hier müssten die Normen nachgeschärft werden“, so Zerbes.

 

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Hm, wie schreibe ich das jetzt bloß zynisch genug, dass genau die Partei die ständig sagte, Datenschutz ist Täterschutz, nun Handydurchsuchungen plötzlich als problematischen Eingriff sieht.

Haha Bitte schriebt doch endlich in euer Impressum, dass ihr eine ÖVP-Parteizeitschrift seid. Das wäre nur transparent und fair.

Jemand der als Staatsbediensteter für ein fürstliches Gehalt im Interesse der Bevölkerung arbeitet hat keine Geheimnisse zu haben. Jegliche Korrespondenz soll in einem Verfahren offengelegt werden müssen.

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