Grober Verstoß?: Rechnungshof hegt Verdacht unzulässiger Spenden an die SPÖ

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Der Verkauf eines Erbschaftshauses könnte heuer einen groben Verstoß gegen die 2019 beschlossene Obergrenze darstellen. 2019 wurden ein paar geringfügige Verstöße registriert.

Der Rechnungshof hat die SPÖ wegen Verdachts auf Annahme unzulässiger Parteispenden im Jahr 2019 beim Parteien-Transparenz-Senat gemeldet. Konkret geht es um geringfügige Beträge durch Wahlwerbung des Klubs und der FSG sowie preiswerte Überlassung von Räumen durch Gemeinden.Aber da kommt es darauf an, wann die Spende als angenommen gilt, teilte der Rechnungshof bei Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts mit.

Ausschlaggebend ist hier - wie auch bei der gewerkschaftlichen Wahlwerbung -, dass der Nationalrat kurz vor der Wahl 2019 mit Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT eine Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Spender und Jahr bzw. 750.000 Euro insgesamt pro Jahr beschlossen hat. Über den Jahres-Gesamtbetrag kam die SPÖ 2019 - mit 1,716.581,23 Euro - noch bei weitem. Dies war allerdings nicht unzulässig, denn die Obergrenze galt erst im zweiten Halbjahr.

Eingehalten hat die SPÖ im - dank"Ibiza" - Superwahljahr 2019 die Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro: 6,882.648,31 Euro gab sie laut Rechnungshof für die Nationalrats-Neuwahl im September aus, 4.294.482,78 Euro für die EU-Wahl im Mai.Gegen die Spendenobergrenze von jetzt 7.

Ist der Verkauf des Hauses um 580.000 Euro im heurigen April relevant, hat die SPÖ damit eine unzulässige Spende im Wert von 572.280,92 Euro erhalten. Die"Amtsbestätigung" über die Erbschaft datiert allerdings aus dem März 2019. Sieht der UPTS das als Spendenzeitpunkt, müsste sich die SPÖ nur vorwerfen lassen, die Erbschaft nicht korrekt an den Rechnungshof gemeldet zu haben.

 

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